Generalsekretär

Der Gemeindesekretär ist der ranghöchste Beamte der Gemeinde und untersteht in funktioneller Hinsicht dem Bürgermeister.

Zuständigkeiten

Der Gemeindesekretär ist der ranghöchste Beamte der Gemeinde und untersteht in funktioneller Hinsicht dem Bürgermeister. Er wird vom Gemeinderat nach den Bestimmungen des einschlägigen Regionalgesetzes ernannt und muss in das entsprechende, für die Provinz Bozen eingerichtete, regionale Verzeichnis eingetragen sein.

Zu den wesentlichen Aufgaben gehören:

  • Teilnahme an den Sitzungen des Rates und des Ausschusses
  • Beurkundung der Beschlüsse der beiden Organe
  • Vorgesetzter des Personals
  • Leitung der Ämter und der verschiedenen Dienstbereiche der Gemeinde
  • Durchführung der Maßnahmen, die im Rahmen der Gemeinde abzuwickeln sind
  • Veranlassung der Veröffentlichung der Beschlüsse und deren Durchführung
  • Erledigung der ihm vom Bürgermeister übertragenen Aufgaben
  • Beurkundung von Verträgen und Rechtsakten
  • Wahrnehmung der Pflichten in allen übrigen Aufgabenbereichen, die ihm vom Gesetz und den Verordnungen sowie durch die Satzung übertragen sind
  • Wechselproteste

Art der Organisation

Verwaltungsbereich

Lageplan

KATHARINA-LANZ-STRASSE 47, 39037 MÜHLBACH
Raum: 2. Stock

Mitarbeiter

Orte

Marktgemeinde Mühlbach

KATHARINA-LANZ-STRASSE 47, 39037 MÜHLBACH

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Zuletzt aktualisiert: 11.03.2024, 13:57 Uhr