Gemeinderat

Der Gemeinderat ist das politisch-administrative Leitungs- und Kontrollorgan der Gemeinde. 

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Der Gemeinderat ist das politisch-administrative Leitungs- und Kontrollorgan der Gemeinde. In der Gemeinde Mühlbach besteht der Gemeinderat aus dem Bürgermeister und 14 Ratsmitgliedern. Vorbehaltlich der spezifischen Regelung durch die Geschäftsordnung, sind die Sitzungen des Gemeinderates öffentlich.

Die dem Gemeinderat zugewiesenen Funktionen können, auch hinsichtlich einzelner Angelegenheiten, nicht anderen Organen übertragen werden.

Der Gemeinderat beschließt die allgemeinen Grundsätze nach denen die Verwaltung geführt wird. Er überwacht die gesamte Verwaltung der Gemeinde.

In Ausübung seiner gesetzlichen Kontrollfunktion wacht der Gemeinderat darüber, dass die Zielsetzungen hinsichtlich Unparteilichkeit, Durchsichtigkeit, Bürgernähe, Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Korrektheit der Verwaltung gewährleistet werden und trifft hiezu die von den einschlägigen Vorschriften vorgesehenen Maßnahmen.

Die Obliegenheiten des Gemeinderates sind:

  • Beschlüsse über die im Artikel 49 des des Regionalgesetzes vom 3. Mai 2018, Nr. 2 in geltender Fassung angeführten Angelegenheiten und Sachbereiche;
  • Beschluss über die Maßnahmen im Verfahren zur Aufnahme des Gemeindesekretärs sowie die Ernennung desselben;
  • Beschluss die Ernennung des Volksanwaltes und die Festlegung der bezüglichen Amtsentschädigung;
  • Beschluss über die Festlegung der den Stadt- und Ortsviertelräten zu delegierenden Sachgebiete;
  • Ehrungen und im besonderem die Verleihung der Ehrenbürgerschaft;
  • in Ermangelung anderslautender Bestimmungen, die Bestellung von sämtlichen Kommissionen, Beiräten und ähnlichen Gremien der Gemeinde, sofern die sprachliche und/oder politische Minderheit vertreten sein muss, ausgenommen die Bewertungskommissionen für Stellenausschreibungen;
  • Gegenstände, die vom Ausschuss zum beschließen vorgelegt werden;
  • Beschlusss über die Vorprojekte von öffentlichen Arbeiten deren Ausmaß 250.000,00 Euro überschreiten;
  • Beschluss über die Anpassung und Änderung der programmatischen Erklärungen hinsichtlich der im Laufe des Mandats zu realisierenden Initiativen und Projekte;
  • Der Gemeinderat überprüft anlässlich der Genehmigung des Haushaltsvoranschlages oder des Rechnungsabschlusses die Durchführung der programmatischen Erklärungen hinsichtlich der im Laufe des Mandats zu realisierenden Initiativen und Projekte.

Art der Organisation

Organe

Verantwortlich

Heinrich Seppi

Bürgermeister

Arnold Unterkircher

Generalsekretär

Gemeinderäte

Dietmar Lamprecht

Gemeindereferent

Georg Vaja

Gemeinderat

Gebhard Lanz

Gemeinderat

Stefan Gruber

Gemeinderat

Arnold Rieder

Bürgermeisterstellvertreter

Alois Leitner

Gemeinderat

Martina Fischnaller

Gemeindereferentin

Erich Winkler

Gemeinderat/Feuerwehrkommandant Mühlbach

Heinrich Seppi

Bürgermeister

Susanne Rieder

Gemeinderätin

Oskar Zingerle

Gemeindereferent

Franz Zingerle

Gemeinderat

Kathrin Oberleitner

Gemeinderätin

Karl Gruber

Gemeinderat

Orte

Marktgemeinde Mühlbach

KATHARINA-LANZ-STRASSE 47, 39037 MÜHLBACH

    Weitere Informationen

    Zuletzt aktualisiert: 06.03.2024, 14:38 Uhr