Anlässlich der anstehenden Europawahlen, die am 08. und 09. Juni 2024 stattfinden werden, haben auch die Bürger und Bürgerinnen anderer Länder der Europäischen Union die Möglichkeit, in Italien Ihre Stimme für die VertreterInnen Italiens im Europaparlament abzugeben, wenn sie einen entsprechenden Antrag an den Bürgermeister ihrer Wohnsitzgemeinde stellen.
Das Ansuchen um Eintragung in die zusätzliche EU-Wählerliste muss auf stempelfreien Papier abgefasst und beim Wahlamt der Wohnsitzgemeinde vorgelegt werden.
Die Ansuchenden haben noch bis zum 90. Tag vor dem Datum der Wahl (11. März 2024) Zeit, um das Ansuchen einzureichen.
Das Ansuchen kann zuzüglich der Abschrift eines gültigen Personalausweises
- Direkt beim Wahlamt der Gemeinde Mühlbach abgegeben werden oder
- Mittels zertifizierter E-Mail (PEC) muehlbach.riodipusteria@legalmail.it
- Per Post Gemeinde Mühlbach – Wahlamt, Katharina-Lanz-Straße 47 – 39037 Mühlbach
verschickt werden.
Im Antrag ist außer Vor- und Nachname, Geburtsort und Geburtsdatum folgendes anzugeben:
- Die Absicht, das Wahlrecht ausschließlich in Italien auszuüben;
- Staatsangehörigkeit;
- Wohnsitzadresse sowohl in Italien als auch im Herkunftsland;
- Besitz des Wahlrechts im Herkunftsland;
- Nachweis, dass keine gerichtliche Maßnahmen anhängig sind, die im Herkunftsland zu einem Verlust der Wahlberechtigung führen.
Der Vordruck für das Ansuchen kann entweder im Wahlamt – Katharina-Lanz-Straße 47 - Mühlbach abgeholt oder hier unten als ausfüllbares PDF-Formular heruntergeladen werden.
Rechtsgrundlagen:
Art. 2, Abs. 2 des G.D. Nr. 408 vom 24. Juni 1994, umgewandelt in Gesetz mit Art. 1, Abs. 1 des Gesetzes 483/94 und umgeändert mit Art. 15 des Gesetzes Nr. 128 vom 24. April 1998.
Anlagen:
Ansuchen um Eintragung in die zusätzlichen Wählerlisten
Anlage A
Anlage C