Digitale Zustellungen mit SEND

Ab Sommer 2025 werden Mitteilungen der Gemeinde über die nationale Plattform SEND zugestellt. Die Zustellkosten – ob digital oder postalisch – trägt der Empfänger; sie richten sich nach dem genutzten Kanal. Zur Kostensenkung wird empfohlen, die eigene PEC-Adresse bei INAD zu registrieren und die App IO zu aktivieren.

Veröffentlichungsdatum:

01.08.2025

Lesedauer

2 Minuten

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Beschreibung

Die Gemeinde informiert die Bürgerinnen und Bürger, dass mit dem Abschluss der Integrationsphase, die Zustellung von Verwaltungsakten (wie Strafzetteln, Bescheiden und offiziellen Mitteilungen) über die Plattform SEND (Servizio Notifiche Digitali) erfolgen wird.

Was ist SEND und wie funktioniert es?

SEND ist eine nationale Plattform zur digitalen Zustellung von Mitteilungen der öffentlichen Verwaltung. Das System wählt automatisch den effizientesten verfügbaren Zustellweg aus, basierend auf den in den offiziellen Verzeichnissen gespeicherten Kontaktdaten.

Folgende Kanäle werden von SEND genutzt:

  • Zertifizierte E-Mail (PEC), eingetragen im INAD (Nationales Verzeichnis zertifizierter E-Mail-Adressen)
  • App IO, die offizielle App der öffentlichen Verwaltung
  • Papierzustellung per Einschreiben, nur falls digitale Zustellung nicht möglich ist oder fehlschlägt

Bürgerinnen und Bürger können ihre digitalen Zustellungen auch direkt über das Portal SEND (https://notifichedigitali.it/de/) einsehen und verwalten, indem sie sich mit SPID oder dem elektronischen Personalausweis (CIE) anmelden.

Wie wird SEND aktiviert und wie verwaltet man die Zustellungen?

Die Nutzung von SEND wird automatisch für alle Bürgerinnen und Bürger aktiviert – es ist keine Anmeldung oder Registrierung erforderlich.

Um die digitalen Mitteilungen zu lesen und zu verwalten, genügt der Zugang zum SEND-Portal https://notifichedigitali.it/de/ mit einer digitalen Identität wie SPID oder CIE.

Wer die Plattform nicht selbstständig nutzen kann oder Unterstützung bevorzugt, kann eine Vertrauensperson bevollmächtigen, Zustellungen im eigenen Namen zu empfangen und zu verwalten. Diese Bevollmächtigung kann über die auf dem SEND-Portal beschriebenen Verfahren erfolgen.

Wie werden die Zustellkosten berechnet?

Die Zustellkosten – sowohl für digitale Zustellungen als auch für Zustellungen in Papierform – gehen zu Lasten des Empfängers, wie in der geltenden Gesetzgebung vorgesehen (Gesetzesdekret 76/2020, Art. 26 Abs. 14 und D.P.C.M. vom 30.05.2022, Art. 5).

  • Digitale Zustellungen verursachen in der Regel sehr geringe Kosten, abhängig vom genutzten Kanal (z. B. PEC oder App IO).
  • Bei einer Zustellung in Papierform fallen die tatsächlichen Postkosten an (Einschreiben, Druck, Versand), die zum Zeitpunkt des Versands gelten.

Die Gemeinde wählt den Zustellweg nicht aus. Der Zustellkanal wird ausschließlich von der Plattform SEND bestimmt, basierend auf den im System aktuell erfassten Daten. Die Gemeinde kann diese Auswahl nicht beeinflussen und auch keine Änderungen vornehmen – dies garantiert maximale Effizienz und Rechtssicherheit bei der Kommunikation.

Wie kann man bei Zustellkosten sparen?

Um die Kosten zu senken und digitale Zustellungen zu ermöglichen, wird empfohlen:

  • Die eigene PEC-Adresse im Nationalen Verzeichnis INAD zu registrieren, um günstige und schnelle Zustellungen per PEC zu ermöglichen - weitere Informationen unter https://domiciliodigitale.gov.it/
  • Die App IO zu aktivieren und zu nutzen, um digitale Benachrichtigungen direkt auf dem Smartphone zu empfangen - weitere Informationen unter https://ioapp.it/
  • Die eigenen Kontaktdaten bei den zuständigen Behörden immer aktuell zu halten.

Weitere Informationen oder Unterstützung zur Plattform SEND und zur digitalen Zustellung finden Sie auf der offiziellen Seite: https://notifichedigitali.it/de/.

Finanziert von der Europäischen Union - NextGenerationEU


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Zuletzt aktualisiert: 01.08.2025, 12:14 Uhr

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