Im Sinne des Art. 53 Abs. 2 des Landesgesetz Nr. 9/2018 „Raum und Landschaft“, informieren wir Sie, dass der Gemeinderat demnächst das gegenständliche Verfahren zur Genehmigung des Gemeindeentwicklungsprogrammes für Raum und Landschaft der Gemeinde Mühlbach einleiten wird.
Der Entwurf für das Gemeindeentwicklungsprogramm für Raum und Landschaft der Gemeinde Mühlbach wird anschließend zusammen mit den entsprechenden Unterlagen an der Amtstafel der Gemeinde und im Südtiroler Bürgernetz 30 Tage lang veröffentlicht. Während dieses Zeitraumes kann jede/jeder Anmerkungen vorbringen.
Der Beschluss wird im Sinne des Art. 11, Abs. 3 des L.G. Nr. 17/2017 mit dem Umweltbericht für die Dauer von 60 Tagen an der Amtstafel der Gemeinde und im Südtiroler Bürgernetz veröffentlicht. Während dieses Zeitraumes kann jeder/jede Anmerkungen zum Umweltbericht vorbringen.