Das Gemeindeentwicklungsprogramm für Raum und Landschaft ist dem Verfahren der SUP (strategische Umweltprüfung) zu unterziehen. Der beschlossenen Programmentwurf mit den entsprechenden Unterlagen, einschließlich Umweltbericht, wird im Sinne von Artikel 53 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 10. Juli 2018, Nr. 9 (Raum und Landschaft) für die Dauer von 30 Tagen bzw. im Sinne von Artikel 11 Absatz 3 des Landesgesetzes vom 13. Oktober 2017, Nr. 17 (Umweltprüfung für Pläne, Programme und Projekte) für die Dauer von 60 Tagen an der Amtstafel der Gemeinde und im Südtiroler Bürgernetz veröffentlicht.
Während des Veröffentlichungszeitraums kann jeder/jede Anmerkungen vorbringen bzw. können alle Interessierten in den Plan oder das Programm und den entsprechenden Umweltbericht Einsicht nehmen, ihre schriftliche Stellungnahme abgeben und auch neue oder zusätzliche Erkenntnisse und Bewertungen liefern.
Das Formular steht ab sofort online zur Verfügung.